1.3 des pflichtwidrigen Verhaltens nach Verkehrsunfall mit Sachschaden alles angeblich begangen am 31. März 2018 in Thun, C._____(Strasse). 2. Das nachträgliche Verfahren betreffend Widerruf des bedingten Vollzugs der A.________ mit Strafbefehl der Regionalen Staatsanwalt Oberland vom 7. September 2015 auferlegten Geldstrafe von 39 Tagessätzen sei einzustellen. 3. Die Kosten des Verfahrens vor der ersten und der zweiten Instanz seien dem Kanton Bern aufzuerlegen. 4. Es sei A.________ eine Entschädigung zuzusprechen 4.1 in der Höhe von CHF 4'963.35 für die Kosten der Verteidigung vor erster Instanz;