3. Oberinstanzliche Beweisergänzungen Im Hinblick auf das schriftliche Urteil holte die Kammer von Amtes wegen einen Strafregisterauszug (datierend vom 24. April 2019, pag. 218 f.) und einen ADMAS- Auszug (datierend vom 24. April 2019, pag. 220 ff.) ein. 4. Anträge der Parteien In seiner schriftlichen Berufungsbegründung vom 24. Juni 2019 liess der Beschuldigte die folgenden Anträge stellen (pag. 223): 1. A.________ sei freizusprechen von den Vorwürfen 1.1 der Vereitelung von Massnahmen zur Feststellung der Fahrunfähigkeit; 1.2 der einfachen Verkehrsregelverletzungen;