Wird keine schriftliche Begründung verlangt, reduziert sich die Gebühr um CHF 800.00. Die reduzierten Verfahrenskosten betragen damit CHF 1‘896.00 […]. II. 1. Der A.________ mit Urteil der Regionalen Staatsanwaltschaft Oberland vom 07.09.2015 für eine Geldstrafe von 39 Tagessätzen à CHF 90.00 gewährte bedingte Vollzug wird nicht widerrufen. 2. A.________ wird verwarnt. 3. Die Probezeit wird um 1.5 Jahre verlängert. 4. Die Verfahrenskosten für das Widerrufsverfahren von CHF 300.00 werden A.________ auferlegt.