1. Erstinstanzliches Urteil Mit Urteil vom 14. März 2019 erkannte das Regionalgericht Oberland (Einzelgericht; nachfolgend Vorinstanz) was folgt (pag. 163 ff.; Hervorhebungen im Original): I. A.________ wird schuldig erklärt: 1. der Vereitelung von Massnahmen zur Feststellung der Fahrunfähigkeit, begangen am 31.03.2018 in Thun; 2. der einfachen Verletzung von Verkehrsregeln, mehrfach begangen am 31.03.2018, in Thun; 3. des pflichtwidrigen Verhaltens nach Verkehrsunfall mit Sachschaden, begangen am 31.03.2018, in Thun;