1674) und vom 15. November 2018 bis 25. März in den UPK Basel [amtliche Akten BVD pag. 716]) in einer Massnahme-Institution. Es ist daher nach wie vor von einer mehrjährigen Behandlungsdauer auszugehen, da der Beschuldigte bis heute keine Krankheitseinsicht zeigt und - wie soeben erwähnt - bereits zwei stationäre Massnahmen abgebrochen werden mussten, weshalb er auch noch keine (nennenswerten) Fortschritte erzielen konnte. Die nun seit 912 Tagen andauernde Haft erweist sich mit Blick auf die zu erwartende Freiheitsbeschränkung noch als verhältnismässig.