Mit Blick auf die gutachterlichen Ausführungen ist von einer langfristigen Behandlung in einer geschlossenen foren- sisch-psychiatrischen Institution auszugehen (pag. 1112). Aus dem Gutachten ergibt sich, dass die Behandlungsdauer – sollte denn eine Krankheitseinsicht und Therapiebereitschaft herbeigeführt werden können – mehrere Jahre andauern könnte, wobei erst nach Ablauf von drei Jahren ohne Besserung ein Abbruch der Massnahme zu prüfen wäre (pag. 1111). Der Beschuldigte befand sich - von 912 Tagen - bis zum heutigen Zeitpunkt rund 7 Monate (vom 10. April 2018 bis 9. Juli 2018 in der JVA Solothurn [pag. 1674) und vom 15. November 2018 bis 25. März in den UPK Basel [amtliche Akten BVD