3. der A.________ mit Urteil der Regionalen Staatsanwaltschaft Berner Jura-Seeland vom 10. November 2015 für eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu CHF 30.00 gewährte bedingte Vollzug nicht widerrufen wurde und die Verfahrenskosten für das Widerrufsverfahren von CHF 300.00 dem Kanton Bern auferlegt wurden. 4. weiter verfügt wurde, dass 4.1. das mit Verfügung vom 16. Februar 2018 beschlagnahmte Messer, einhändig bedienbar mit automatischem Mechanismus (Gesamtlänge 24 cm, Klingenlänge 11 cm) zur Vernichtung eingezogen wird (Art. 69 StGB),