Kosten sachverständige Person: CHF 968.00], Kosten Haftentlassungsverfahren: CHF 500.00) vollumfänglich vom Kanton Bern zu tragen. 21.2 Amtliche Entschädigung Für die Festsetzung der amtlichen Entschädigung des amtlichen Verteidigers des Beschuldigten stützte sich die Kammer auf die von Rechtsanwalt B.________ eingereichte Honorarnote vom 14. November 2019. Diese erscheint der Kammer als angemessen. In Übereinstimmung mit den obigen Ausführungen entfällt die Rück- und Nachzahlungspflicht.