Wie ebenfalls bereits erwähnt, gehen die Gutachter davon aus, dass beim Beschuldigten eine langfristige - mehrere Jahre dauernde - Behandlung erforderlich sei, wobei erst nach Ablauf von drei Jahren ohne Besserung ein Abbruch der Massnahme zu prüfen wäre (pag. 1111). Der Beschuldigte befindet sich seit dem 17. Mai 2017 in strafprozessualer Haft, d.h. seit insgesamt 912 Tagen (Stand am 15. November 2019), und es mussten aufgrund der fehlenden Krankheitseinsicht des Beschuldigten bereits zwei stationäre Massnahmen abgebrochen werden. Insgesamt befand sich der Beschuldigte - von den 912 Tagen - lediglich rund 7 Monate in einer Massnahme-Institution (vom 10. April 2018 bis 9. Juli 2018 in der