35 rapeutischen Massnahmen erfolgt seien, bleibe die prognostische Einschätzung im Falle der Rückkehr in die alten Verhältnisse bei Entlassung aus der Haft allerdings unverändert (pag. 1666 f.). Bis heute konnte aufgrund der fehlenden Krankheitseinsicht des Beschuldigten keine konsequente Behandlung der wahnhaften Störung durchgeführt werden. Im Austrittsbericht der universitären psychiatrischen Kliniken (UPK) Basel vom 18. April 2019 wird denn auch festgehalten, dass der Beschuldigte zu keinem Zeitpunkt der Einzeltherapie Ansätze einer Krankheitseinsicht gezeigt habe;