Die Gefahr von erneuter Körperverletzung, ferner auch Beschimpfungen und Drohungen sei als hoch zu werten. Das beschriebene Risikoprofil des Beschuldigten ergebe sich ganz überwiegend aus den psychischen Störungselementen von erheblicher Schwere (pag. 1109 f.). Anlässlich der Beantwortung von Ergänzungsfragen gaben die Gutachter Dr. med. F.________ und med. pract. X.________ an, dass eine gewisse Deaktualisierung der Wahnsymptomatik angesichts der Haftsituation und der wahrscheinlichen Abstinenz von psychoaktiven Substanzen zwar vorstellbar sei; da keine the-