34 das Thema seiner Unschuld habe festgestellt werden können (pag. 1674). Die universitären psychiatrischen Dienste Basel führten in ihrem Austrittsbericht vom 18. April 2019 zwar aus, dass sich die vordiagnostizierte Störung im Rahmen ihrer therapeutischen Beobachtungen nicht weiter erhärtet habe. Anschliessend wird im erwähnten Bericht demgegenüber erwähnt, dass am ehesten von einer kombinierten Persönlichkeitsstörung mit narzisstischen und dissozialen Anteilen, eventuell zusätzlich zur vordiagnostizierten wahnhaften Störung, auszugehen sei.