anlässlich der oberinstanzlichen Verhandlung vom 14. November 2019, wo er das Gutachten und die darin gezogenen Schlüsse bestätigte, ab. Das Gutachten (inkl. Ergänzung zum Gutachten) steht im Einklang mit den weiteren sich in den Akten befindenden (therapeutischen) Berichten (vgl. insb. Austrittsbericht der Psychiatrischen Dienste Solothurn vom 20. Juli 2018 [pag. 1674 f.], Austrittsbericht der Justizvollzugsanstalt Solothurn vom 1. August 2018 [pag. 1676 ff.] und Austrittbericht der Universitären Psychiatrischen Klinken [UPK] Basel [amtliche Akten BVD pag. 716 ff.]).