Er habe angegeben, ständig verfolgt und überwacht sowie wiederholt bedroht und angegriffen worden zu sein. Zudem habe der Beschuldigte wiederholt auch eine Absprache zwischen den Strafverfolgungsbehörden und seinen Verfolgern thematisiert. Aus forensisch-psychiatrischer Sicht sei nicht eindeutig erklärbar, wie sich das Verhältnis zwischen dem Beschuldigten und den in die mehrfachen Tatgeschehen involvierten Personen gestaltet habe.