13. Beweisergebnis Gestützt auf die Aussagen des Straf- und Zivilklägers ergibt sich zusammen mit den glaubhaften Aussagen der beiden Augenzeugen und den objektiven Beweismitteln ein stimmiges Gesamtbild, auch wenn sich der Vorfall nicht mehr eins zu eins rekonstruieren lässt. Die Kammer geht von folgendem Beweisergebnis aus: Am 16. Mai 2017 kam es gegen 20.45 Uhr in 2504 G.________(Ortschaft), H.________(Strasse), auf einem kleinen Gehweg entlang der O.________(Fluss) hinter der Schulanlage «P.________» zu einer tätlichen Auseinandersetzung zwischen dem Beschuldigten und dem Straf- und Zivilkläger.