aber dennoch in etliche Widersprüche, welche er - auch auf Nachfrage hin - nicht aufzulösen vermochte. Den Aussagen des Beschuldigten fehlt der logische Faden und seine Version der Geschehnisse ergibt - insbesondere auch im Hinblick auf die Vorgeschichte (vgl. oben Ziff. 6) - keinen Sinn. Er versteifte sich - wie erwähnt - auf seine Opferrolle und den Umstand, überzeugt zu sein, dass Frau J.________ und der Straf- und Zivilkläger ihn töten wollen. Die Aussagen des Beschuldigten sind in keiner Weise glaubhaft, darauf kann nicht abgestellt werden.