Auffallend ist schliesslich, wie der Beschuldigte bereits zu Beginn der ersten Einvernahme und dann fortlaufend immer wieder mit Gegenangriffen reagierte. So führte er zu Beginn seiner ersten Einvernahme aus, er sei am Morgen des 16. Mai 2017 bei der Polizei gewesen, weil er eine Anzeige gegen Frau J.________ und den Araber haben machen wollen (pag. 491 Z. 13 f.). Solches gab er über alle Einvernahmen hinweg etliche Mal zu Protokoll. Den Straf- und Zivilkläger bezeichnete er wiederholt als Lügner, welcher sich eine «schöne Geschichte zusammengereimt» habe und alles verdrehe (vgl. etwa pag. 510 Z. 321, pag. 1689 Z. 26 und pag. 1690 Z. 45).