Anders als der Strafund Zivilkläger beschrieb der Beschuldigte aber von Beginn weg, dass er vom Straf- und Zivilkläger angegriffen worden sei. Nach seiner Darstellung des Vorfalls soll der Straf- und Zivilkläger ihn immer wieder geschlagen haben resp. versucht haben, ihn mit einer Kette zu töten. Er selber sei nur dagestanden, habe sich nicht gewehrt und sich einfach verprügeln lassen. Er habe das Messer zwar gezückt, dieses aber nicht eingesetzt, sondern nur zur Abschreckung gezeigt/gehalten. Er habe den Straf- und Zivilkläger «ganz klar nicht» verletzt (vgl. pag. 493 Z. 73).