24 hat das Gefühl gehabt, dass jener, der danach mit dem Velo weggefahren sei, der Angreifer gewesen sei. Insgesamt sind die Aussagen der beiden Zeugen also nicht sehr aussagekräftig. Immerhin ergibt sich aus deren Aussagen, dass es eine wechselseitige Auseinandersetzung gab und es der Straf- und Zivilkläger war, welcher die Polizei verständigen wollte. Die Zeugin Q.__