Er bemerkte, dass beide Männer das Fahrrad hochgehoben hätten und es sei ein Gerangel entstanden. Einer der Männer sei rückwärts umgefallen, der andere habe ihn dann mehrere Male gekickt. Er konnte aber nicht sagen, wer wen getreten hat. Danach seien sie in die O.________(Fluss) gerollt. Den Aussagen des Zeugen R.________ ist weiter zu entnehmen, dass es der Straf- und Zivilkläger gewesen ist, der ihn aufgefordert habe, die Polizei zu rufen. Wie der Täter sein Gegenüber verletzt habe, habe er nicht gesehen. Zum Zeitpunkt, wann er die Schere in der Hand des Beschuldigten gesehen haben will, konnte er auch keine klaren Aussagen machen.