Der Straf- und Zivilkläger hat sich sodann an zahlreiche Details erinnert und originelle Einzelheiten geschildert (der Beschuldigte habe mit dem Messer eine Bewegung von oben nach unten in seine Richtung gemacht; er habe am Hals eine Kette mit Schlüsseln gehabt und diese gegen den Beschuldigten eingesetzt; die Schlüsselkette sei auseinander gefallen und nach dem Vorfall habe er noch seine Schlüssel gesucht; der Beschuldigte habe das Messer in der rechten Hand gehalten;