gewesen und zusammen in die O.________(Fluss) gerollt, wo die Rangelei weiter gegangen sei) mit dem objektiv festgestellten Verletzungsbild (insb. Stichverletzung unterhalb der linken Achsel) übereinstimmt und durch die glaubhaften Aussagen der beiden Augenzeugen R.________ und Q.________ gestützt werden. Der Strafund Zivilkläger führte auch konstant und nachvollziehbar aus, dass er die gravierendste Verletzung, d.h. den Stich unterhalb der linken Achsel, erlitten habe, als er sein Velo zur Abwehr des Beschuldigten in der Luft gehalten habe; bei dieser Gelegenheit habe der Beschuldigte ihn mit einer ausholenden Bewegung unterhalb der Achsel verletzt.