20 habe; so seien sie über das Bord hinabgestürzt (pag. 475 Z. 125 f.). Das Velo habe derjenige genommen, der dann auch mit dem Velo davon gefahren sei. Im Wasser hätten sich die beiden so wie geboxt und gepackt (pag. 476 Z. 130 und Z. 140). Auf Frage zu den Lichtverhältnissen meinte die Zeugin, es sei noch relativ klar und noch hell gewesen (pag. 476 Z. 160). 11.5 Aussagen der weiteren Personen Die Vorinstanz hält zutreffend fest (vgl. pag.