Ergänzende Ausführungen zu den Aussagen der Zeugin Q.________ Hinsichtlich der Aussagen der Zeugin Q.________ kann ergänzt werden, dass sie gegenüber der Staatsanwaltschaft (Einvernahme vom 30. Oktober 2017, pag. 472 ff.) auch ausführte, sie habe von weitem gesehen, dass zwei sich «gezankt» hätten, also «gestüpft» und «gemüpft». Es sei wie eine Rangelei gewesen. Sie hätten sich gegenseitig gepackt (pag. 473 Z. 46 ff.). Die beiden Männer seien Richtung O.________(Fluss) gegangen und dann habe sie die beiden plötzlich nicht mehr gesehen, da sie in einem anderen Winkel gestanden sei (pag. 473 Z. 52 ff.).