Dieser sei ein bisschen am Boden gewesen, dann habe derjenige, der auf der Strasse gestanden sei, ihn zwei, drei Mal gekickt. Dann habe der, der ein bisschen am Boden war, den anderen gepackt und sie seien dann heruntergerollt (pag. 465 Z. 161 ff.). Der Kick, den der liegende Mann erhalten habe, sei ein starker Kick gewesen (pag. 466 Z. 189 f.). Wer die Fusstritte gegeben und wer sie erhalten habe, wisse er aber nicht (pag. 466 Z. 204 f.). Seiner Meinung nach seien Fusstritte nicht Selbstverteidigung, wenn jemand am Boden liege (pag. 467 Z. 223 f.). 11.4.3 Ergänzende Ausführungen zu den Aussagen der Zeugin