was sie gegen ihn in der Hand gehabt habe, führte er aus: «Keine Ahnung. Sie hatte nichts gegen mich in der Hand. Sie wollte mir Angst machen, damit ich ihr Geld gebe. Ich habe kein Geld. Den Anzug, den ich heute trage, habe ich für CHF 50.00 im Brockenhaus gekauft. Die Schuhe habe ich von meinem Vater erhalten. Ich beziehe Sozialhilfe und habe kein Geld (pag. 1992 Z. 24 ff.). 11.4 Aussagen der beiden Augenzeugen 11.4.1 Vorbemerkungen Die Vorinstanz gab die Aussagen der beiden Augenzeugen R.________ und Q.________ richtig zusammengefasst wieder (pag. 1748 ff., S. 16 ff.