Z. 1 ff.). Auf Frage, wie lange er den Straf- und Zivilkläger schon kenne, meinte er, er kenne ihn eigentlich gar nicht, er habe ihn einmal im Sommer 2016 zusammen mit Frau J.________ gesehen (pag. 1992 Z. 11 ff.). Auch Frau J.________ kenne er eigentlich gar nicht. Mit dieser sei er ein paar Mal mit den Hunden spazieren gegangen, dann habe sie begonnen, ihn zu erpressen. Sie habe gesagt «gib mir Geld», sonst hetze ich dir einen Araber auf den Hals. Auf die anschliessende Frage, mit was Frau J.________ ihn denn erpresst resp. was sie gegen ihn in der Hand gehabt habe, führte er aus: «Keine Ahnung.