18 dem Straf- und Zivilkläger gehabt habe (pag. 1690 Z. 28). Im Übrigen erwähnte er, dass J.________ selber gesagt habe, dass sie den Straf- und Zivilkläger auf ihn gehetzt habe. Sie habe ihm gesagt, er solle ihr Geld schicken, sonst hetze sie den Araber auf ihn, was sie auch gemacht habe (pag. 1691 Z. 5 ff.). Auch der Beschuldigte bestätige in der oberinstanzlichen Verhandlung seine bisherigen Aussagen. Auf die Frage, ob er etwas ergänzen oder korrigieren wolle, führte er aus: «Herr D.________ hat mich bereits drei Mal überfallen.