Den Vorfall vom 16. Mai 2017 schilderte er sinngemäss so: Beim Spazieren mit seinem Hund (in der staatsanwaltschaftlichen Einvernahme führte er noch aus, er sei auf dem Nachhauseweg gewesen; in der polizeilichen Einvernahme vom 24. Juli 2017 sprach er davon, dass der Straf- und Zivilkläger gewusst habe, dass er dort durchfahren werde; vgl. dazu oben) habe er auf einmal einen Schlag auf den Hinterkopf erhalten. Der Straf- und Zivilkläger habe immer einen Schritt nach vorne und zurück gemacht und beim nach vorne Gehen habe er ihn geschlagen, überall an den Körper (pag. 1689 Z. 28 ff.). Er selber habe nichts gemacht, sei einfach stehen geblieben.