Er antwortete: «Weil ich bei der Polizei war und mir diese nicht helfen wollte. Weil sie am Tag zuvor bei mir waren und mir gedroht haben, mich umzubringen und ich genau gewusst habe, dass ich wieder angegriffen werde» (pag. 509 Z. 276 ff.). In der erstinstanzlichen Hauptverhandlung führte der Beschuldigten zum wiederholten Mal aus, dass der Straf- und Zivilkläger alles verdrehe und sich eine «schöne Geschichte zusammengebastelt» habe. J.________ und der Straf- und Zivilkläger seien am Vortag des Vorfalls an seinem Haus mit dem Velo vorbeigefahren und hätten beide gesagt, sie würden ihn umbringen (pag. 1689 Z. 26 ff.). Den Vorfall vom 16. Mai 2017 schilderte er sinngemäss so: