Er habe an den Kopf gefasst, Blut gesehen und gesagt, «hör uf, hör uf». Der Strafund Zivilkläger habe einen Schritt nach vorne gemacht, ihn in diesem Moment geschlagen und dann wieder einen Schritt zurück gemacht. Der Straf-und Zivilkläger habe ihn überall hin geschlagen. Man sehe, wer wen unter Wasser gedrückt habe. Überall an seinem Körper sehe man, was der Straf- und Zivilkläger mit der Kette angerichtet habe (pag. 507 Z. 211 ff.). Das Messer habe er dem Straf- und Zivilkläger nur gezeigt, damit dieser aufhöre (pag. 508 Z. 262 und 265).