Die beiden hätten sich abgesprochen; alles sei geplant, wie immer (pag. 503 Z. 118 ff.). Auf die Frage, ob das Messer die einzige Möglichkeit gewesen sei, um sich gegen den Straf- und Zivilkläger zu verteidigen, gab er zu Protokoll: «Ich wollte keine Gewalt anwenden und ich wollte niemanden verletzen. Ich bin gegen Gewalt. Davonspringen konnte ich auch nicht mehr. Er schlug und schlug mich. Ich wollte mich nicht wehren und somit auch keine Gewalt anwenden. Ich wurde immer geschlagen und bedroht, Hallo. Das Messer war die einzige Gelegenheit gewesen ihm zu zeigen, dass er damit aufhören sollte. Eine andere Lösung gibt es nicht.