Der Beschuldigte wurde am 17. Mai 2017 ein erstes Mal von der Polizei befragt (pag. 491 ff.). Gleich zu Beginn der Einvernahme gab er an, er sei am Morgen des 16. Mai 2017 bei der Polizei gewesen, weil er eine Anzeige gegen J.________ und den Araber (gemeint ist der Straf- und Zivilkläger), welcher ihn bereits zum dritten Mal überfallen habe, habe machen wollen. Der Araber - so der Beschuldigte weiter - habe ihn einmal mit einer Waffe angegriffen; er (der Beschuldigte) habe die Nase gebrochen, die Zähne herausgeschlagen und an mehreren Stellen genäht werden müssen. Der Araber habe ihm auch die Rippen gebrochen (pag. 491 Z. 13 ff.).