16 11.3 Aussagen des Beschuldigten Was die Aussagen des Beschuldigten anbelangt, kann wiederum auf die zutreffende Zusammenfassung der Vorinstanz verwiesen werden (pag. 1751 ff., S. 19 ff. der Urteilsbegründung). Ergänzend zu den vorinstanzlichen Ausführungen ist hinsichtlich der Aussagen des Beschuldigten das Folgende zu erwähnen: Der Beschuldigte wurde am 17. Mai 2017 ein erstes Mal von der Polizei befragt (pag.