Der Straf- und Zivilkläger bestätigte in der oberinstanzlichen Verhandlung seine bisherigen Aussagen. Auf die Frage, wer damals der Angreifer gewesen sei, führte er aus, das sei klar, der Beschuldigte habe ihn mit dem Messer angegriffen (pag. 1986 Z. 35). Die Verletzung unter seiner linken Achsel erklärte er (wiederum) so: «Ich hatte die Hände oben und es war ein Schlag. Es war als ich das Fahrrad in den Händen hielt» (pag. 1986 Z. 39 f.). Zur Verdeutlichung seiner Aussage machte er dabei mit der rechten Hand eine horizontal ausholende Bewegung (pag. 1986 Z. 42 f.).