Ich habe ihn dann mit dem Velo weggestossen. Dann sind wir beide mit dem Velo zu Boden gefallen und hinunter ins Wasser gefallen» (pag. 535 Z. 321 ff.). Auf die Frage, wie es im Wasser weitergegangen sei, führte der Straf- und Zivilkläger aus: «Als er mich unterhalb der linken Achselhöhle verletzte, habe ich ihn weggestossen, das Velo ist auf den Rasen zwischen O.________(Fluss) und Strasse gefallen. Wir sind dann beide in die O.________(Fluss) heruntergerollt» (pag. 538 Z. 426 ff.).