vgl. auch pag. 699 ff.) ausführte, er sei - mit dem Velo - auf dem Weg zu einer Pizzeria gewesen. Auf dem Weg neben dem Schulhaus sei plötzlich eine Person hinter einem Betonblock hervorgekommen. Diese Person (der Beschuldigte) habe ein Messer dabei gehabt und sei dabei gewesen, dieses zu öffnen. Der andere sei auf ihn zugekommen, er (der Beschuldigte) habe angefangen. Er selber (der Straf- und Zivilkläger) sei vom Velo gestiegen und zurückgewichen. Die Person mit dem Messer sei weiter auf ihn zugekommen und habe mit dem Messer in der Hand eine Bewegung von oben nach unten in seine Richtung gemacht (pag. 534 Z. 298 ff.).