Er machte seine Aussagen, nachdem ihm von der Polizei eröffnet worden war, dass der Beschuldigte eine Anzeige wegen Drohung und Körperverletzung gegen ihn deponiert hat. Ergänzend zu den vorinstanzlichen Ausführungen ist anzumerken, dass der Straf- und Zivilkläger gegenüber der Polizei u.a. auch erwähnte, diese Person (der Beschuldigte) habe ihn vorgestern angerufen und weil er nicht geantwortet habe, habe der Beschuldigte ihm Nachrichten geschrieben (etwa: «Hurensohn», er werde seine Familie ficken).