662 - 667), U.________ (Nachbar des Beschuldigten, pag. 668 - 672) und V.________ (Kollegin des Beschuldigten, pag. 673 - 681) einvernommen. 11.2 Aussagen des Straf- und Zivilklägers Die Vorinstanz hat die Aussagen des Straf- und Zivilklägers zutreffend zusammengefasst, darauf wird vorab verwiesen (pag. 746 ff.; S. 14 ff. der Urteilsbegründung). Der Straf- und Zivilkläger wurde am 17. Mai 2017 ein erstes Mal polizeilich befragt (pag. 523 ff.). Er machte seine Aussagen, nachdem ihm von der Polizei eröffnet worden war, dass der Beschuldigte eine Anzeige wegen Drohung und Körperverletzung gegen ihn deponiert hat.