Aus dem Notfallbericht des Spitalzentrums G.________ (Ortschaft) vom 28. Mai 2017 geht sodann hervor, dass der Straf- und Zivilkläger zu einem späteren Zeitpunkt weitere Verletzungen erlitt (Hauptdiagnosen: eine caudale Schulterluxation rechts und eine Kontusion Dig V Fuss rechts). Die Schulter sei provisorisch reponiert worden. Diese Verletzung habe zu einer Arbeitsunfähigkeit zu 100% vom 28. Mai 2017 bis 7. Juni 2017 geführt. Der Vorfall - welcher zu den Verletzungen gemäss erwähntem Notfallbericht führten - hat jedoch nichts mit dem hier zur Diskussion stehenden Vorfall vom 16. Mai 2017 zu tun.