verletzt zu haben. Vielmehr macht er geltend, der Straf- und Zivilkläger habe am fraglichen Ort auf ihn gewartet und ihn dann, bewaffnet mit einer Metallkette, angegriffen, worauf er (der Beschuldigte) sich u.a. mit dem Zeigen des Messers gewehrt habe. Die - im Antrag vom 8. Mai 2018 umschriebenen - Verletzungen habe sich der Straf- und Zivilkläger aber - so der Beschuldigte - selber zugefügt.