bereits im IRM-Gutachten wurde festgehalten, es sei - bei komplikationslosem Verlauf - damit zu rechnen, dass die festgestellten Verletzungen folgenlos bzw. allenfalls unter nicht entstellender Narbenbildung abheilen werden, pag. 421 f.). Gemäss den Ausführungen der Gutachter des IRM hätte die an der linken Achsel erlittene Stichverletzung bei tieferem Eindringen des Messers jedoch zu potenziell lebensgefährlichen Komplikationen (beispielsweise im Sinne von Blut und / oder Luft in der Brusthöhle, Blutverlust nach aussen) führen können;