Diese Verletzungen unterhalb der Achselhöhle hätte bei tieferem Eindringen des Messers zu potenziell lebensgefährlichen Komplikationen (z.B. im Sinne von Blut und / oder Luft in der Brusthöhle, Blutverlust von aussen) führen können. In der Nähe der Stichverletzung befinden sich zudem wichtige Strukturen (Nerven, grosse Gefässe), deren Verletzung auch einen bleibenden Schaden zur Folge hätte haben können. Weiter fügte der Beschuldigte D.________ anlässlich der tätlichen Auseinandersetzung namentlich die folgenden Verletzungen zu: