Am 16.05.2017 kam es gegen 20:45 Uhr in G.________ (Ortschaft), H.________(Strasse), auf einem kleinen Gehweg entlang der O.________(Fluss) hinter der Schulanlage «P.________» zu einer tätlichen Auseinandersetzung zwischen dem Beschuldigten und D.________, geb. ________. Anlässlich dieser Auseinandersetzung fügte der Beschuldigte D.________ mit einem einhändig bedienbaren aufklappbaren Messer (Klingenlänge ca. 11 cm) unterhalb der linken Achselhöhle am Brustkorb eine ca. 2 cm lange und ca. 7 mm weit klaffende Stichverletzung zu.