Es macht den Anschein, dass nach den Drohungen und Beschimpfungen gegen den Straf- und Zivilkläger (und J.________) mit dem Vorfall vom 16. Mai 2017 alles sein Ende fand, als der Beschuldigte - gemäss dem Antrag vom 8. Mai 2018 - seine Drohungen in die Tat umsetzte (Vorwurf der versuchten schweren Körperverletzung).