6. Vorbemerkungen Die Geschehnisse rund um die Drohungen und Beschimpfungen zum Nachteil des Straf- und Zivilklägers und von J.________ sind an sich mit Blick auf die rechtskräftigen Feststellungen, dass der Beschuldigte diese Tatbestände zu deren Nachteil jeweils mehrfach erfüllte, nicht mehr weiter von Bedeutung. Nichtsdestotrotz sind mit Blick auf den Vorwurf der versuchten schweren Körperverletzung die näheren Umstände hierzu (zu den Drohungen und Beschimpfungen) nochmals in Erinnerung zu rufen.