II. des erstinstanzlichen Urteils). In Rechtskraft erwachsen sind schliesslich auch der Nicht-Widerruf des dem Beschuldigten mit Urteil der Regionalen Staatsanwaltschaft Berner Jura-Seeland vom 10. November 2015 für eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen gewährten bedingten Vollzugs, unter Auferlegung der entsprechenden Verfahrenskosten von CHF 300.00 an den Kanton Bern (Ziff. V. des erstinstanzlichen Urteils), sowie die Verfügungen gemäss Ziff. VIII.2 bis 4 des erstinstanzlichen Urteils. Durch die Kammer zu überprüfen bleibt damit der Vorwurf der versuchten schweren Körperverletzung (Ziff.