5. Der Herrn A.________ mit Urteil der Staatsanwaltschaft vom Kanton Bern (PEN 14 23557) gewährte bedingte Vollzug sei nicht zu widerrufen. 6. Die Verfahrenskosten für das Widerrufsverfahren seien dem Kanton Bern aufzuerlegen. 7. Die amtliche Entschädigung für die amtliche Verteidigung seien zu bestimmen gemäss Honorarnoten. 5 D. Zivilansprüche 8. Die Zivilansprüche seien abzuweisen. 9. Alles unter Kosten- und Entschädigungsfolgen.