2. Gestützt darauf und in Anwendung von Artikel 19 Abs. 1 und Artikel 56 StGB sowie Artikel 374 StPO wird das Gericht gebeten auf eine weitere stationäre Massnahme zu verzichten, wegen Übermassverbot und Herr A.________ sei aus der Haft zu entlassen und eventuell eine zivilrechtliche Massnahme via KESB zu empfehlen. 3. Die ausgestandene Polizeiuntersuchung und stationäre Massnahme von 912 Tagen seien anzurechnen. 4. Die Verfahrenskosten seien dem Kanton Bern aufzuerlegen.