4. Anträge der Parteien Rechtsanwalt B.________ stellte und begründete in der oberinstanzlichen Verhandlung vom 14. November 2019 für den Beschuldigten die folgenden Anträge (pag. 2010 f.; Hervorhebungen im Original): A. Das Urteil des Regionalgerichts Berner Jura-Seeland ist insofern in Rechtskraft erwachsen, als dass Herr A.________ schuldig erklärt wurde: 1. Im Sinne der Ziff. 2 des erstinstanzlichen Urteils der Drohung nach Art. 180 Abs. 1 StGB, mehrfach begangen in G.________(Ortschaft) im Zeitraum zwischen dem 25.03.2017 und dem 16.05.2017;